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Stand 04. April 2022

Geimpft, getestet, genesen? Was gilt?

Aktuelle Besuchsregelungen im Blick

 

 

Die Landesregierung hat mit Gültigkeit ab 03.04.22 folgendes für den Einzelhandel beschlossen*:
  • Aufhebung der Maskenpflicht für den gesamten Handel bzw. Einzelhandel
  • Aufhebung der Masken- und Nachweispflicht für Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen und Fitness Studio

Wir empfehlen jedoch das Tragen einer Maske in innenliegenden Bereichen und die Einhaltung eines Mindestabstandes zur eigenen Sicherheit.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!