Die Landesregierung hat mit Gültigkeit ab 03.04.22 folgendes für den Einzelhandel beschlossen*:
- Aufhebung der Maskenpflicht für den gesamten Handel bzw. Einzelhandel
- Aufhebung der Masken- und Nachweispflicht für Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen und Fitness Studio
Wir empfehlen jedoch das Tragen einer Maske in innenliegenden Bereichen und die Einhaltung eines Mindestabstandes zur eigenen Sicherheit.