Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt. Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind.
Was heißt das für Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung oder wenn Sie einen Neubau in einer Baulücke planen? Welche Heizungstechnologien kommen in Frage, was ist bei der Entscheidung zu beachten, welche Fördermöglichkeiten gibt es und wo erhalten Sie weitere Informationen?
Um eine erste Orientierung zu diesen Fragen zu geben und auf etwaige Kostenrisiken sowie mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung hinzuweisen, sieht das Gebäudeenergiegesetz vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik eine Beratung durch eine fachkundige Person vor. Im persönlichen Kontakt können Fragen besprochen und weitere Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Zur Unterstützung erhalten Sie alle Infos zum Thema bei uns und im Internet unter untenstehenden Links.
Stand: 01.Januar 2024
(Quelle: Bericht der Bundesregierung zur Auswirkung der Energiepreisbremsen (windows.net))
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